Die Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Maritime Labour Convention, 2006.
Robert Cornelius Peetz
Seeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die ›Maritime Labour Convention, 2006‹ führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der ›Maritime Labour Convention, 2006‹ festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf deutschen Handelsschiffen und in deutschen Häfen kann Seeleuten ein Teil des international gültigen Schutzes verwehrt werden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo die deutsche Umsetzung den internationalen Regeln nicht genügt, und macht Vorschläge, wie dieser völkerrechtswidrige Zustand behoben werden kann. Es ist notwendig, das deutsche Recht an die internationalen Vorgaben anzupassen.