Die Veränderung von Rechtfertigungsgründen durch Rechtsprechung und Lehre
Moderne Strafrechtsdogmatik zwischen Rechtsstaatsprinzip und Kriminalpolitik
Rainer Runte
Seit mehreren Jahren unterliegen die Rechtfertigungsgründe einem Wandlungsprozeß. Die vorliegende Studie eröffnet einen Zugang zu den von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Veränderungsbegründungen, die davon geprägt sind, die «Dynamik sozialer Veränderungen» in die Verbrechenslehre eindringen zu lassen. Diese Entwicklung belegt eine tiefgreifende Krise des rechtsstaatlichen Strafrechts. Ein Strafrecht, das zwischen Kriminalpolitik und Rechtsstaatsprinzip steht und dessen Zukunft – entgegen moderner Bestrebungen – bei Würdigung seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen nur innerhalb eines liberal-rechtsstaatlichen Strafrechts gesehen werden kann.