Die Verantwortung des Vorstands für ein bestandssicherndes Überwachungssystem
Risikomanagement nach den Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG
Julia Backmann
Die häufigsten innerbetrieblichen Ursachen für Unternehmenskrisen sind Fehler der Unternehmensleitung. Ein ausgereiftes Überwachungssystem hilft derartige Fehler zu vermeiden, weil mit seiner Hilfe Probleme in den einzelnen Geschäftsbereichen rechtzeitig erkannt werden können. Mit den Anforderungen des Aktiengesetzes an den Vorstand für ein solches Überwachnungssystem und der Umsetzung dieser Anforderungen in die Praxis setzt sich diese Studie auseinander.