Die Verbindung von Strafsachen im Erwachsenenstrafrecht
Eugen W. Rosenmeier
Die Verbindung von Strafsachen steht im Spannungsfeld zwischen Beschuldigtenschutz und Prozessökonomie. Unter dem Einfluss des gestiegenen Engagements für den Schutz des Beschuldigten ergeben sich zahlreiche Bedenken gegen die Verbindungsregelung in der heute praktizierten Form, die schliesslich in der Frage nach der Verfassungsmässigkeit der Verbindungsregelung überhaupt gipfeln.