Die Vereinbarkeit des Defizitausgleichs zugunsten öffentlicher Krankenhäuser mit dem Beihilfenrecht der Europäischen Union
Eine Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der stationären Notfallmedizin
Hendrik Möllers
Defizitausgleich, Beihilfenrecht, Altmark-Trans, Art. 107 AEuV, Öffentliche Krankenhäuser, Stationäre Notfallversorgung, Europäisches Beihilfenrecht, Krankenhausrecht, Notfallmedizin, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, Staatlicher Sicherstellungsauftrag