Die Vergütung der steuerberatenden Berufe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate
Kommentar zur Steuerberatervergütungsverordnung mit einer Einführung in das Vergütungsrecht, Erläuterungen zur Honorarberechnung für Vorbehaltsaufgaben und vereinbare Leistungen, zu den Vergütungen vor den Gerichten und zu weiteren vergütungsrechtlichen Sonderfragen sowie einer Text- und Rechtsprechungssammlung
Simon Beyme, Christoph Goez, Walter Jost, Horst Meyer, Gerald Schwamberger
Mit der „3. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ wurde das von der EU vorbereitete Vertragsverletzungsverfahren erfolgreich abgewendet. So bleibt die StBVV auch in Zukunft eine sichere Basis für Ihre Honorarabrechnungen – und ein so grundlegendes wie dynamisches Praxisfeld, in dem der bewährte Kommentar von „Meyer/Goez/Schwamberger“ seine Leserinnen und Leser weiter erstklassig unterstützt. Sie profitieren dabei von den besonderen Vorzügen einer ergänzbaren Ausgabe und behalten auch kommende vergütungsrechtliche Entwicklungen zuverlässig im Blick.
Vorbehaltsaufgaben und vereinbare Tätigkeiten: Bei Abrechnungen zu vereinbaren Leistungen greift man auf einen Katalog von über 50 Tätigkeitsarten zu. Von Leistungen wie der Plausibilitätsprüfung bis zur Sanierungsberatung findet man einschlägige Regelungen, spezifische Abrechnungskonventionen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Vergütung im finanzgerichtlichen Verfahren: So ist man auch für speziellere Fälle gerüstet – mit einem detaillierten Streitwert-ABC zur raschen Orientierung und Mustern für Anträge zur Kostenfestsetzung.
Besonders schätzen Berater an diesem Werk auch
– die anschauliche Einführung in das Vergütungsrecht,
– Informationen zum Honorarmanagement, auch in Fragen der Durchsetzung des Gebührenanspruchs und des Praxismarketings,
– Schnellübersichten, z. B. zu relevanten Urteilen,
– detaillierte Gebührentabellen mit häufig vorkommenden Gebührenbruchteilen u. v. m.
Neu: Muster zum Vergütungsrecht
Als Arbeitshilfen für die Praxis sind z. B. Vorlagen enthalten zu:
– Hinweis- und Bestätigungsschreiben bei Mandatsübernahme,
– Honorarvereinbarungen,
– Durchsetzung des Honorars.