Die Versicherbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen, Strafschadensersatz und Regressansprüchen in der D&O-Versicherung
Unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage in den Vereinigten Staaten
Robert Koch, Peter Ruttmann, Manfred Werber, Gerrit Winter
Die Zahl der Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Gebote ordnungsgemäßer Unternehmensführung sowie die Höhe der jeweils festgesetzten Beträge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Neben Korruptionsfällen drohen auch bei Kartellrechtsverstößen Geldbußen in spektakulärer Höhe. International begründen insbesondere Kartellverfahren und die strikter werdenden Korruptionsbekämpfungsgesetze, vor allem der US-amerikanische Foreign Corrupt Practises Act (FCPA) und der UK Bribery Act, ernsthafte Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Leitungsorgane.
Die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen ist eng verbunden mit der persönlichen Verantwortlichkeit der Mitglieder ihrer Leitungsorgane: Letztere können zum einen – zusätzlich zur Sanktionierung des Unternehmens – einer eigenen straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktion ausgesetzt sein. Zum anderen wirft die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen die Frage nach der internen Verantwortlichkeit und damit zugleich nach dem Bestehen möglicher Organhaftungsansprüche auf. Die Versicherbarkeit dieser Risiken bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Der Autor untersucht die Grenzen der Versicherbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen, Strafschadensersatz sowie von möglichen zivilrechtlichen Regressansprüchen im Rahmen der D&O-Versicherung. Außerdem liefert er eine praxisgerechte Aufarbeitung der Frage, inwiefern Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Verhängung hoheitlicher Sanktionen rechtlich zulässig bzw. wirksam ist und inwieweit Versicherungsschutz auf diesem wirtschaftlich bedeutenden Risikofeld auch über die aktuelle Vertragspraxis hinausgehend möglich ist.
Das Buch richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter von Versicherern, Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer sowie deren anwaltliche Berater.