Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten.
Zugleich ein Beitrag zu den völkerrechtlichen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft.
Christian Pitschas
Der Autor befaßt sich mit der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Im Mittelpunkt des ersten Teils stehen die völkerrechtlichen Grundlagen der Thematik. Zunächst geht es um die Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen als Voraussetzung für ihre völkerrechtliche Rechts- und damit Deliktsfähigkeit. Daran schließt sich die Untersuchung an, ob und inwieweit die strukturellen Unterschiede zwischen Staaten und internationalen Organisationen die für die Entstehung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit maßgebliche Zurechenbarkeit von Organhandlungen beeinflussen. Weiterhin geht Christian Pitschas der Frage nach, ob und inwieweit die Mitglieder einer internationalen Organisation eine indirekte völkerrechtliche Verantwortlichkeit trifft.
Im zweiten (Haupt-)Teil der Arbeit widmet sich der Autor der EG. Zunächst hält er fest, daß die Gemeinschaft ihren Charakter als eigenständige internationale Organisation bewahrt hat. Sodann befaßt er sich mit den völkerrechtlichen Kompetenzen der Gemeinschaft. Darauf aufbauend legt Pitschas dar, daß sich die EG in puncto Zurechenbarkeit von Organhandlungen nicht von anderen internationalen Organisationen unterscheidet. Schließlich behandelt er die Besonderheit der gemischten Verträge sowie die direkte und indirekte völkerrechtliche Verantwortlichkeit der EG-Mitgliedstaaten.