Die Wahl des Versammlungsortes.
Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken.
Martin Prothmann
Die Versammlungsfreiheit ist ein Freiheitsrecht mit einem spezifischen räumlichen Bezug. Mit den privaten öffentlichen Räumen ist ein neuer Raumtypus entstanden, dessen Charakteristikum die Ambivalenz von privatem Hausrecht auf der einen Seite und faktischer allgemeiner Zugänglichkeit samt urbanem Flair auf der anderen Seite ist. Das hier auftretende Spannungsverhältnis zwischen den Demonstranten und dem Hausherrn hängt entscheidend davon ab, ob letzterer die Hausrechtsausübung an den Grundrechten messen lassen muss oder seinerseits grundrechtlich legitimiert ist.
Hierbei wird gezeigt, dass sich die Durchführung einer Versammlung im privaten öffentlichen Raum bei unmittelbarer Grundrechtsbindung des Hausherrn als ein Fall des abwehrrechtlichen Störungsbeseitigungsanspruchs erklären lässt. Ist der Hausherr demgegenüber nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, so stellt sich das Problem als Drittwirkungsfrage dar. Der Ausgleich der konfligierenden Interessen verlangt hier ein Tätigwerden des (Landes-)Gesetzgebers. Abschließend wird ein Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet, der den gegenläufigen Grundrechtspositionen angemessen Rechnung trägt.