Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD I) und ihre aufsichtsrechtliche Umsetzung im Vereinigten Königreich und Deutschland.
Dominic Janßen
Die vollharmonisierende Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG (PSD I) vermochte es nicht, ihr Ziel der Einführung eines gemeinschaftsweit einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmens für Zahlungsdienste zu erreichen. Eine komparative Analyse der Umsetzungsakte der PSD I des Vereinigten Königreiches (Payment Services Regulations 2009) und der Bundesrepublik Deutschland (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) zeigt, dass Defizite der PSD I im nationalen Recht zu divergierenden Qualifikationen erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste führen. Der Autor untersucht in diesem Zusammenhang etwa die umstrittene aufsichtsrechtliche Zuordnung innovativer Zahlungsweisen wie Vermittlungsleistungen mit Treuhanddiensten, Inkassotätigkeiten, das Factoring und Mobile Payments. Zudem wird die Reichweite erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste insgesamt genauso wie von Bereichsausnahmen, geographischen sowie intensitätsbezogenen Voraussetzungen näher bestimmt und es werden konstruktive und praxisrelevante Lösungsvorschläge zu Streitfragen entwickelt. Dies geschieht im Lichte der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie 2015/2366/EU (PSD II), die bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht zu überführen ist.