Die Zulässigkeit von Mission und Impact Investing für Stiftungen
Philipp Windeknecht
Mit Mission und Impact Investing (zweck- und wirkungsorientiertem Investieren) können Stiftungen auch in Niedrigzinsphasen gemeinnützige Zwecke wirkungsvoll fördern. Die Zulässigkeit dieser Investments hängt jedoch insbesondere vom Investitionsempfänger und der Art des verwendeten Vermögens ab. Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt vor dem Hintergrund des Stiftungsrechts und bei gemeinnützigen Stiftungen ebenfalls unter Berücksichtigung des Steuerrechts. Ferner ist für jedes Investment eine Wirtschaftlichkeitsprüfung auch auf Grundlage des verfolgten Zweckes durchzuführen. Trotz dieser Vorgaben können Stiftungen zulässige Mission und Impact Investments tätigen. Somit können Stiftungen selbst mit geringen Erträgen ihre Zwecke verwirklichen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.