Die Zulässigkeit der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit für Arbeitnehmer im Berufssport, insbesondere für Lizenzfußballspieler
Karl-Heinz Welter
Angesichts der zunehmenden Komplexität der mit einer Tätigkeit als Profisportler zusammenhängenden Rechtsfragen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch in Europa zunehmend das Berufsfeld des Spielerberaters und -vermittlers herausgebildet. Seine Aufgabe kann von einer punktuellen Beratung, z.B. im Zusammenhang mit einem Vereinswechsel, bis hin zur langjährigen Begleitung des Sportlers in allen Fragen der Karriereplanung, Vertragsanbahnung und -gestaltung reichen.
Die Tätigkeit der Berater und Vermittler ist zahlreichen spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Sie geriet früher häufig in Konflikt mit dem Arbeitsvermittlungsmonopol der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit (§ 4 AFG a.F.) und sieht sich heute u.a. dem Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung ausgesetzt. Angesichts der häufig grenzüberschreitenden Vermittlung von Spielern inner- und außerhalb der Europäischen Union ist zudem die gemeinschaftsrechtliche Dimension der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit zu beachten.
Der Verfasser hat sich im Zuge seiner langjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit an der Deutschen Sporthochschule in Köln mit dem gesamten Sportrecht und der Sportökonomie befasst. Sein besonderes Augenmerk galt dabei den Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Lizenzfußballspielern.