Direkte Nachfolge in eine offene Handelsgesellschaft im Vermächtniswege.
Ein Beitrag zum Recht der Anteilsübertragung durch Vermächtnis.
Götz Gallenkamp
Die Nachfolge in unternehmerisches Vermögen ist integraler Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Die frühzeitige Nachfolgeplanung ist unerlässlich, um das Unternehmen am Markt zu erhalten. Vermächtnislösungen zur Unternehmensnachfolge sind aufgrund ihrer großen Flexibilität durch den „schuldrechtlichen“ Charakter des Vermächtnisrechts „populär“. Andererseits ist die Rechtsprechung bereit, den praktischen Bedürfnissen des „Geschäftslebens“, entgegen der Grundentscheidungen des historischen Gesetzgebers, im Recht der Erbfolge durch Sonderentwicklung bei der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile entgegenzukommen.
Götz Gallenkamp arbeitet in diesem Zusammenhang das Bedürfnis für eine unmittelbare Übertragung von OHG-Gesellschaftsanteilen auf einen (Unternehmens-)Nachfolger und die mögliche Umsetzung einer solchen Singularsukzession mittels eines Vindikationslegates heraus.