Discount Broker
Die allgemeinen Verhaltenspflichten gemäss § 31 Wertpapierhandelsgesetz
Clemens Koch
Seit Discount Broker in Deutschland tätig sind, ist die Frage umstritten, ob und in wie weit diese gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten unterliegen. Die Informationspflichten sind Teil der allgemeinen Verhaltenspflichten des WpHG und in dessen § 31 Absatz 2 niedergelegt. Die Frage lautet also, ob diese Informationspflichten auch Wertpapierhäuser treffen, die ausschliesslich die Ausführung von Börsenorders in ihrer Angebotspalette enthalten oder ob die reduzierte Angebotspalette sich auch rechtlich umschlägt in einer Reduktion der Informationspflichten. Die Meinungen hierzu gehen weit auseinander. Zum Teil wird die Einschränkung der Informationspflichten durch Discount Broker abgelehnt, zum Teil ausdrücklich für zulässig erachtet. Der Autor sucht nach einer vermittelnden Position zwischen diesen Antipoden und kommt hierbei zu für die Bankpraxis relevanten Ergebnissen.