DNA und ihre Verwendung als Gegenstand patentierbarer Erfindungen
Unter besonderer Berücksichtigung des Patentschutzes von Genmarkern für die Personalisierte Medizin
Jan Krusche
Die Personalisierte Medizin verspricht jedem Patienten die für ihn optimierte Therapie. Dafür werden Marker identifiziert, die mit einer bestimmten Reaktion auf einen Wirkstoff korrelieren. Dieses Wissen ist jedoch leicht zu übernehmen, sodass die forschenden Unternehmen wirksame Schutzrechte und einem vorhersehbares Schutzniveau fordern.
Die Arbeit zeigt auf, dass das Patentrecht einen solchen Schutz nur eingeschränkt bieten kann. In der Auseinandersetzung mit den Patentierungsvoraussetzungen und früherer Gesetzesänderungen wird klar, dass sich die Patentierungspraxis vom normativen Rahmen entfernt hat und teilweise auf Paradigmen stützt und die weiterhin vorherrschende Doktrin des absoluten Stoffschutzes überholt ist.
Als Gegenentwurf wird eine normativ orientierte Patentierung vorgestellt, mit der informationsgetragene Innovationen wie Genmarker vorhersehbar patentrechtlich eingeordnet werden können. Die zugrundeliegende DNA ist letztlich nur in funktionalen Zusammenhängen, nicht jedoch in einer Funktion als Genmarker patentierbar.