Dokumentenmappe: Datenschutz im Unternehmen
Checklisten, Merkblätter und Nachweise zum direkten Ausfüllen nach DSGVO und BDSG-neu
Grundlegende Änderung des Datenschutzrechts durch die DSGVO und das reformierte BDSG: Unternehmen müssen jetzt handeln und ihre Prozesse rechtzeitig anpassen!
Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG-neu) angepasst haben. Der Aufwand, bis die aktuellen Anforderungen in sämtlichen Arbeitsabläufen rechtssicher umgesetzt sind und alles reibungslos funktioniert, ist enorm und kostet viel Zeit und Mühe. Zusätzlich können mit den verschärften Regelungen bei Verstößen im schlimmsten Fall Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bzw. 20 Mio. Euro (Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO) drohen.
Damit Unternehmen sicher alle neuen gesetzlichen Anforderungen und erweiterten Pflichten des Datenschutzes erfüllen – und zwar schnell und ganz ohne juristische Vorkenntnisse -, gibt es jetzt die neue „Dokumentenmappe: Datenschutz im Unternehmen“. Sie unterstützt die Verantwortlichen beim Aufbau einer gesetzeskonformen Datenschutzorganisation und beinhaltet Unterlagen, die bei der Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten, bei der Information und Schulung der Mitarbeiter oder bei der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datenschutzgeheimnis helfen. Zudem bietet sie Vorlagen für das vorgeschriebene Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und für datenschutzkonformes Werben.