Doppelbesteuerungsabkommen 33. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 1. Mai 2021
Zur Ergänzungslieferung
Mit der vorliegenden 33. Ergänzungslieferung wird die Textsammlung „Doppelbesteuerungsabkommen“ auf den Stand Februar 2021 gebracht.
Die Lieferung enthält insbesondere:Durch Änderungsprotokoll geänderte Abkommen mit Singapur und Finnland;Übersicht über den Stand der DBA und der DBA-Verhandlungen am 1.1.2021;Zur Covid-19-Pandemie: Konsultationsvereinbarungen zur Besteuerung von Grenzgängern mit Polen, der Schweiz, Österreich und Luxemburg; Verlängerungen der entsprechenden Vereinbarungen mit Frankreich, den Niederlanden und Belgien u.a.m.
Zielgruppe
Für Steuerberatung, Anwaltschaft, Finanzverwaltung, Gerichte, Unternehmen, Wirtschaftsprüfung.