Doppelbesteuerungsabkommen 34. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: voraussichtlich Juni 2022
Zur Ergänzungslieferung
Mit der vorliegenden 34. Ergänzungslieferung wird die Textsammlung „Doppelbesteuerungsabkommen“ auf den Stand Januar 2022 gebracht.
Die Lieferung enthält insbesondere:Durch Änderungsprotokoll geänderte Abkommen mit Singapur, Dänemark, Estland, Liechtenstein, Großbritannien und Nordirland, Niederlande, Zypern und Irland;Übersicht über den Stand der DBA und der DBA-Verhandlungen am 1.1.2022;Zur Covid-19-Pandemie: Konsultationsvereinbarungen zur Besteuerung des Arbeitslohns von Grenzgängern sowie Homeoffice-Betriebsstätten mit der Schweiz und Österreich; Verlängerungen der entsprechenden Vereinbarungen mit Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien;u.a.m.
Zielgruppe
Für Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Gerichte, Unternehmen, Wirtschaftsprüfung.