Doppelbesteuerungsabkommen 31. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 1. April 2019
Zur Ergänzungslieferung
Inhalt der 31. Ergänzungslieferung mit Stand Januar 2019 sind voraussichtlich:
Abkommen:
– neues DBA mit Tunesien
– Luftfahrtabkommen mit Kamerun
– durch Änderungsprotokoll geändertes und in Kraft getretenes DBA Mazedonien
– u.a.m.
Verwaltungsanweisungen:
– neues BMF-Schreiben zum Stand der DBA sowie der Abkommensverhandlungen am 1.1.2019
– Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
– Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
– u.a.m.
Zielgruppe
Für Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Gerichte, Unternehmen, Wirtschaftsprüfer.