Doppelbesteuerungsabkommen 32. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 15. Mai 2020
Zur Ergänzungslieferung
Inhalt der 32. Ergänzungslieferung mit Stand März 2020 werden voraussichtlich sein:
Alle bis dahin neu ergangenen oder geänderten Abkommen.
Neue Verwaltungsanweisungen u.a. zu:Übersicht über den Stand der DBA am 1.1.2020Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in SteuersachenKonsultationsvereinbarungen zur Grenzgängerregelung DBA Österreich sowie zur Durchführung von Schiedsverfahren gem. DBA Schweiz
Zielgruppe
Für Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Gerichte, Unternehmen, Wirtschaftsprüfer.