Doppelte Haushaltsführung
Optimale Gestaltung 2017/2018
Wilhelm Krudewig
„So finden Sie die optimale Gestaltung für Ihre Doppelte Haushaltsführung“
Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt, wenn sie betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist. Eine solche Veranlassung liegt immer vor, wenn neben einer Hauptwohnung eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte) vorhanden ist. Die doppelte Haushaltsführung kann zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden. Verpflegungsmehraufwendungen werden jedoch nur für die ersten 3 Monate anerkannt. Im Übrigen kann je Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € pro Woche für eine Familienheimfahrt geltend gemacht werden.
Worauf zu achten ist und wie Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen verrät Ihnen mein E-Book „Doppelte Haushaltsführung“
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tipps und Empfehlungen finden Sie schnell und einfach Lösungen welche Sie sofort umsetzen können.