Droit local.
Deutsches Recht in Frankreich zu Beginn des 20. Jahrhunderts: Zivilrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Zivilprozessrecht.
Martin Löhnig
Die französisch-deutsche Grenzregion war stets eine hybride Region, die als ein Laboratorium für die Erprobung neuer Modelle diente. Napoléons cinq codes galten auch nach 1815 als Badisches oder Rheinisches Recht in mehreren Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes ganz oder teilweise fort, weil sich erheblicher Widerstand gegen ihre Beseitigung erhoben hatte. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bestand eine ganz ähnliche Situation: Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 hatte Deutschland einige ostfranzösische Departements annektiert und zum »Reichland Elsaß-Lothringen« gemacht. Bis 1918 wurde dort in vielen Bereichen deutsches Recht eingeführt. Dieses galt auch nach der deutschen Niederlage 1918 und dem Rückfall der Departements an Frankreich zunächst vollständig und später teilweise fort, weil sich erheblicher Wiederstand gegen die Beseitigung zahlreicher Rechtsinstitute erhoben hatte. Von diesem deutschen Zivilrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Zivilprozeßrecht im Frankreich des 20. Jahrhunderts handelt die vorliegende Monographie.