Dublin III-Verordnung
Das Europäische Asylzuständigkeitssystem - Stand: 1.2.2014
Christian Filzwieser, Andrea Sprung
Die Dublin III-Verordnung ist in 32 europäischen Staaten anzuwenden und regelt für diese Staaten die Zuständigkeit für die Prüfung eines Antrages auf internationalen Schutz abschließend.
Die Autoren der vorliegenden Neuauflage, die den im NWV zuletzt 2010 erschienenen Kommentar zur Dublin II-Verordnung ablöst, bieten eine umfassende Darstellung dieser wichtigen unionsrechtlichen Verordnung. Besonderes Augenmerk wurde neben den, zwischen den Mitgliedstaaten der Verordnung strittigen, Auslegungsfragen auf die Frage des Rechtschutzes gegen Menschenrechtsverletzungen in Vollzug der Verordnung gelegt. Die in den letzten Jahren ergangenen Urteile der Gerichte in den Mitgliedstaaten wie auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene wurden berücksichtigt; die Rechtsprechung des EuGH und EGMR findet sich vertieft dargestellt. Je ein Abschnitt über die Vollzugserfahrungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz runden das Werk ab. Auch die erst im Februar 2014 in Kraft getretene novellierte Fassung der Durchführungsverordnung ist bereits kommentiert. Praxisnähe und vertiefte rechtliche Analyse sind die besonderen Stärken des Kommentars, verfasst von zwei mit der Materie langjährig vertrauten Autoren.
Mag. Dr. Christian Filzwieser MSc ist seit 1. 1. 2014 Richter des Bundesverwaltungsgerichts (Kammervorsitzender der Kammer B, Koordinator für Asyl- und Fremdenwesen des gesamten Gerichtes), davor war er Richter am Asylgerichtshof, Mitglied des Unabhängigen Bundesasylsenates und bis März 2006 Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundesasylamtes.
Mag. Andrea Sprung war langjährige juristische Mitarbeiterin des Unabhängigen Bundesasylsenates und des Asylgerichtshofes, mit besonderem Schwerpunkt auf Beschwerdeverfahren nach der Dublin-Verordnung. Nunmehr ist sie juristische Referentin für Luftfahrtsrecht im Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie.