Eigentum und Naturrecht im Deutschland des beginnenden 19. Jahrhunderts.
Christoph Ulmschneider
Ausgehend von einer Gegenüberstellung der älteren und neueren deutschen Naturrechtslehre unterzieht Christoph Ulmschneider im ersten Teil den aktuellen Forschungsstand zur Theorie der Eigentumsbegründung um 1800 einer kritischen Würdigung. Dabei stellt der Autor fest, daß die neuere rechtsgeschichtliche Literatur der Eigentumslehre Kants zu Unrecht jede wirkungsgeschichtliche Bedeutung abspricht (Kersting und ihm folgend Küsters). Auch die Annahme Heckers, es sei in dem hier betrachteten Zeitraum eine Annäherung bzw. Verschmelzung von Erwerbstitel und -modus zu verzeichnen, kann – so der Autor – durch die Quellen nicht belegt werden. Als geradezu unhaltbar erachtet Ulmschneider Brockers These, die Arbeitstheorie John Lockes sei am Ende des 18. Jahrhunderts zum ganz herrschenden naturrechtlichen Begründungsansatz für die Entstehung des Eigentums geworden.
Die im ersten Teil gewonnenen Erkenntnisse werden im darauf folgenden Teil im Zusammenhang mit wichtigen Einzelfragen zur Funktion und Ausgestaltung des Eigentums vertieft. Gegenstand des dritten Teils ist eine Untersuchung des Einflusses des damaligen Naturrechts auf die Gesetzgebung, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des preußischen Allgemeinen Landrechts, des österreichischen ABGB, der Stein-Hardenbergschen Reformen und der frühen süddeutschen Verfassungen seit 1818.