Einheitliches Grundkollisionsrecht bei Realsicherheiten
am Beispiel von Sicherungszession, Sicherungsübereignung und Verpfändung.
Stephan Hüttig
Kollisionen von Realsicherheiten werden von Rechtsprechung und großen Teilen der Literatur oft alleine nur anhand einzelner individueller Tatbestandselemente der in Kollision geratenen Sicherungsrechte aufgelöst. Dies führt – im Gesamtvergleich der möglichen Kollisionsszenarien – allerdings zu inkonsistenten Ergebnissen und einer uneinheitlichen Handhabung in der Praxis.
Die Arbeit untersucht, ob die jeweils vertretenen Lösungsansätze geeignet sind, eine stimmige ganzheitliche Lösung durchweg in allen Kollisionsszenarien bieten zu können. Dies gilt insbesondere für Kollisionslagen, bei denen die betroffenen Realsicherheiten gerade kein korrelierendes Tatbestandsmerkmal besitzen, das exklusiv zu einer Kollisionslösung herangezogen werden könnte. Die Arbeit versucht sodann auf Grundlage eines modifizierten Verständnisses des Prioritätsprinzips, ein in jeder Kollisionslage einfach handhabbares Lösungsmodell zu entwickeln, das nicht nur sachgerechte Ergebnisse bietet, sondern auch die Lösung von Kollisionslagen erlaubt, die bisher keine gerichtliche Klärung erfahren haben.