Einwilligung in die Untreue sowie in die Bestechlichkeit und Bestechung
Johannes Corsten
Organe von Wirtschaftsunternehmen unterliegen einer immanenten Gefahr, sich im Rahmen ihrer zu treffenden Entscheidungen wegen Untreue strafbar zu machen, weil es häufig nicht unmittelbar erkennbar ist, dass ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand des § 266 StGB erfüllt. Das vorliegende Werk untersucht nicht nur, welches unternehmerische Handeln den Tatbestand der Untreue erfüllt, sondern behandelt daneben Möglichkeiten und Reichweite einer Einwilligung durch die Gesellschafter eines Unternehmens, indem es die Binnenstrukturen Juristischer Personen, Personengesellschaften und konzernierter Unternehmen näher beleuchtet. Parallel dazu wird die Einwilligung in die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr einer eingehenden Analyse unterzogen. Dazu wird das von § 299 StGB geschützte Rechtsgut bestimmt und im Weiteren erarbeitet, dass es für die Tathandlung des § 299 StGB wie im Bereich des § 266 StGB einer Pflichtverletzung des Handelnden gegenüber dem Geschäftsherrn bedarf. Das Werk richtet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern gibt darüber hinaus dem praktisch arbeitenden Juristen wertvolle Hinweise für seine konkreten Arbeiten.