Empirische und normative Fragen der audiovisuellen Vernehmung kindlicher Opfer
Bettina Hartz
Mit dem Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 wurde die Strafprozessordnung dahingehend reformiert, dass sensible oder gefährdete Zeugen im Strafverfahren mittels Videotechnik vernommen werden können.
In der Untersuchung wird dargelegt, welchen Belastungen kindliche Opferzeugen während der justiziellen Aufarbeitung eines Gewaltdelikts ausgesetzt sind und auf welche Weise diese durch den Einsatz von Videotechnik reduziert werden können. Gezeigt wird auch, dass das Zeugenschutzgesetz in der Praxis sechs Jahre nach Inkrafttreten nur teilweise umgesetzt wird; vor allem richterliche Videovernehmungsprotokolle spielen bislang kaum eine Rolle.
Im Hauptteil der Arbeit werden die Neuregelungen dargestellt und einer kritischen Betrachtung dahingehend unterzogen, ob ihre zurückhaltende Anwendung auf ihrer rechtlichen Struktur beruht. Dabei wird festgestellt, dass sie zwar einige Interpretationsprobleme, aber keine Konzeptionsfehler aufweisen.
Die Arbeit wendet sich an Strafrechtler, Kriminologen und Personen, die in der Praxis mit der Vernehmung kindlicher Zeugen befasst sind.
Die Verfasserin war mehrjährige wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kriminologischen Institut der Universität Kiel.