Energierecht 119. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung
Mit der Ergänzungslieferung werden Kommentierungen zu diversen energierechtlichen Vorschriften aktualisiert oder ganz neu erläutert. Genannt seien vor allem folgende Kommentierungen:§ 19 ARegV (Qualitätselement in der Regulierungsformel)§ 20 ARegV (Bestimmung des Qualitätselements)§ 25a ARegV (Forschungs- und Entwicklungskosten)§ 26 ARegV (Übergang von Netzen,Netzzusammenschlüsse und – aufspaltungen)§ 33 ARegV (Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur)§ 112b EnWG (Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz/Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung)
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.