Energierecht
Eine Einführung
Ulrich Meyerholt
Das Zusammenspiel von Energierecht und Energiewirtschaft besitzt eine lange Historie, denn Indus¬trieländer waren stets auf eine sichere Energieversorgung angewiesen, um den Produktionsprozess am Laufen zu halten und die Versorgung der Bevöl¬kerung sicher zu stellen. In der Vergangenheit trat dabei der Staat so als Ga¬rant für eine sichere Energieversorgung auf, die als Teil der modernen staat¬lichen Daseinsvorsorge verstanden wurde. Durch die besonderen Eigen¬schaften von Energie mangelte es allerdings aus technischen Gründen an Wettbewerb unter den leitungsgebundenen Energielieferanten. Der Bau und die Unterhaltung von Energieversorgungsleitungen sind bis heute sehr kost-spielig. In der sicheren Energieversorgung für Industrie und Privathaushalte wurde in der Vergangenheit eine wichtige staatliche Aufgabe gesehen, die am besten durch ein öffentlich-rechtliches, eher monopolistisches Energie¬recht erfüllt werden konnte. Wettbewerbssituationen mit Ausfallrisiko waren danach nicht erstrebenswert. Bis heute sind deshalb große Energieversorger häufig staatlichen Ursprungs, auch wenn sie sich inzwischen privatisiert ha-ben und als „Global Player“ auftreten. Durch die Europäisierung der Ener-giemärkte hat inzwischen der Wettbewerb über die Europäische Union (EU) Einzug in die Energiewirtschaft gehalten. Der einheitliche Wirtschaftsraum der Europäischen Union (EU) führt hier zu einer Liberalisierung der Ener-giemärkte, und Deutschland ist Teil des europäischen Energiebinnenmarktes.