Englisch, Gender-Deutsch oder Maschinen-Code
Brauchen wir eine neue Rechtssprache?
Johannes Forck, Dr. Mark C. Hilgard, Dr. Martin Meier, Max Müller, Karl Eduard Riesenhuber, Lea Schirmer, Dr. Katharina Weidl, Valeria Werner
Das Medium des Rechts ist seine Sprache: Ohne Wörter und Sätze kein Paragraph und kein Gesetzbuch, kein anwaltlicher Schriftsatz und kein richterliches Urteil. Die Juristerei ist im Kern ein Kampf um Begriffe. Der diesjährigen Aufsatzwettbewerb lädt dazu ein, Rechtssprache einmal aus einer anderen Perspektive zu betrachten: In welcher Sprache sollen Gesetze formuliert sein? Mit welcher Sprache sollen Juristen Recht denken, finden und sprechen? Konkret: Ist die Rechtsprache eine Fachsprache, die nur Eingeweihten zugänglich ist und sein soll? Oder können und müssen sich Juristen allgemeinverständlich ausdrücken? Was ändert sich, wenn das Bundesverfassungsgericht die „Egalität aller Staatsbürger“ zur „Egalität aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger“ macht? Bleibt das Gendern eine Modeerscheinung oder setzt es sich dauerhaft durch, und wenn ja, in welcher Form? Oder wird Deutsch auf Dauer ohnehin im Zuge von Europäisierung und Internationalisierung von Englisch als Amts- und Rechtssprache abgelöst? Benötigen wir Maschinen-Code als digitale Rechtssprache?
Der 13. Band der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft „Englisch, Gender-Deutsch oder Maschinen-Code – Brauchen wir eine neue Rechtssprache?“ enthält die Beiträge, die im Rahmen des gleichnamigen studentischen Aufsatzwettbewerbs von 2022 durch die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ausgezeichnet wurden.