Entschädigungsansprüche von Kriegsopfern bei Verletzung des Völkerrechts
- eine völkerrechtliche Untersuchung über individuelle Ansprüche nach bewaffneten Konflikten -
Beate Winkelhüsener
Das Buch behandelt die Frage, ob und inwieweit die Opfer von völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen einen Anspruch auf Entschädigung besitzen. Sie nimmt dabei die Fälle „Distomo“ aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges und „Varvarin“ aus Ex-Jugoslawien als Anknüpfungspunkt, die Rechtslage sowohl für das klassische Völkerrecht wie auch für das moderne Völkerrecht zu untersuchen. Nach einer Einführung in die Problematik und in die Diskussion um individuelle Ansprüche von Kriegsopfern geht sie darauf ein, was man unter einem völkerrechtlichen Recht des Einzelnen versteht und inwieweit das Völkerrecht den Einzelnen sonst begünstigen kann. Bei der Frage nach Schadensersatz wegen Kriegshandlungen stellt die Auslegung des bereits 1907 geschaffenen Artikel 3 des vierten Haager Abkommens den ersten Schwerpunkt dar. Als weiteren Schwerpunkt betrachtet und bewertet die Autorin ausführlich die Staatenpraxis zur Abwicklung von Schäden aus dem Kriegsgeschehen – dabei wirft sie den Blick auf alle Quellen der Staatenpraxis von Nachkriegsabkommen über nationale Rechtsprechung und nationale Entschädigungsgesetze sowie Regierungsäußerungen. Sie stellt auch die Frage, ob die Staaten unter Umständen nationale Entschädigungsansprüche schaffen oder die Entschädigung wenigstens dem Einzelnen zukommen lassen mussten. Weiteres Thema ist, ob zugunsten der Ansprüche von Kriegsopfern gegen fremde Staaten der Grundsatz der Staatenimmunität durchbrochen ist. Für das aktuelle Völkerrecht werden neben dem fortentwickelten humanitären Völkerrecht als zweite mögliche Anspruchsgrundlage die Menschenrechte diskutiert. Dabei spielt es vor allem eine Rolle, bei welchen Handlungen in Kriegssituationen der Staaten die Menschenrechte auch außerhalb des Hoheitsgebietes der Staaten Anwendung finden. Als bedeutsame neuere Entwicklungen sieht die Verfasserin vor allem die Praxis der UN-Entschädigungskommission nach dem Irak-Konflikt und die Resolution der UN-Generalversammlung zu dem Recht auf Wiedergutmachung und Rechtsmittel der Opfer von schweren Verletzungen der Menschenrechte und ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts nebst den Erklärungen der Staaten dazu.