Erinnerung
Zum Zusammenhang von Hölderlins theoretischen Fragmenten „Das untergehende Vaterland …“ und „Wenn der Dichter einmal des Geistes mächtig ist …“. Mit einem Nachwort versehene überarbeitete Neuauflage der Ausgabe von 1985
Johann Kreuzer
Die Untersuchung bietet einen Kommentar der beiden Texte, in denen Hölderlin sich das Konzept ‚freier Kunstnachahmung‘ erarbeitet hat, auf dem sein Dichtungsverständnis wie sein poetisches Werk ab 1800 beruhen.
Die theoretischen Fragmente „Das untergehende Vaterland …“ und „Wenn der Dichter einmal des Geistes mächtig ist …“ sind für Hölderlins Verständnis poetischer Arbeit entscheidend. In „Das untergehende Vaterland …“ werden der Anspruch wie die Bedeutung der Sprache der Dichtung geschichtsphilosophisch begründet und erläutert. An diese Grundlegung schließt die in „Wenn der Dichter …“ formulierte ‚Verfahrungsweise des poëtischen Geistes‘ an. Was Dichtung begründet und zugleich fordert, erklärt Hölderlin als den Anspruch, ‚eine Erinnerung zu haben‘. Dies wird in der Untersuchung en detail nachvollzogen. Mit einem ausführlichen Nachwort versehen liegt ein Standardwerk der Forschung in Neuauflage vor.