Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz
Peter Fissenewert
Zum Werk
Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Das Gesetz tritt nunmehr am 2. Juli 2023 in Kraft.
Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene?
Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten
Zielgruppe
Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.