Erweiterte Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Donationen an Stiftungen
§ 10 b Abs. 1 S. 3 und Abs. 1 a EStG
Maria Bergmann
In Zeiten knapper öffentlicher Kassen wird verstärkt nach Möglichkeiten gesucht, den Staat zu entlasten. Eine Idee ist die Aktivierung privater Initiative. Dieser hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 Rechnung getragen, indem er die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen verbessert und damit Anreize für die Gründung und Förderung von Stiftungen geschaffen hat.
Die Arbeit widmet sich der rechtssystematischen Analyse des erweiterten Sonderausgabenabzugs für Spenden an Stiftungen, indem sie die Charakteristika von Stiftungen herausarbeitet und anhand dieser deren Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht prüft.
Da die selbständige Stiftung wie keine andere Organisationsform insbesondere durch ihre Unabhängigkeit und Beständigkeit die Nachhaltigkeit der Verwendung der in ihr gebundenen Gelder für gemeinnützige Zwecke garantiert, ist ihre Begünstigung verfassungskonform. Die Förderung gemeinnütziger Stiftungen durch den erweiterten Sonderausgabenabzug ist auch europarechtskonform; darin liegt keine staatliche Beihilfe.
Die neue Regelung ist im Übrigen eine zweckmäßig ausgestaltete Maßnahme zur Förderung von Stiftungen und damit ein begrüßenswerter Schritt hin zur Bürgergesellschaft.