Ethische Standards in der Verwaltung.
Ein Beitrag zu Funktion und Legitimation des Amtes in der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung der angelsächsischen Perspektive.
Martin Weibezahn
Die Frage nach der Integrität öffentlicher Ämter ist seit geraumer Zeit Gegenstand gesellschaftlicher Debatten. Auf internationaler Ebene und in zahlreichen Staaten wird um die Standardisierung und Implementierung eines Wertekanons für die öffentliche Hand gerungen. Die Entwicklung ethischer Verwaltungsstandards, die in den vergangenen Jahren auch in der Europäischen Union an Bedeutung gewonnen hat, ist in anglo-amerikanischen Ländern besonders stark ausgeprägt. Den Modernisierungsentwicklungen der öffentlichen Verwaltung, nicht zuletzt im Zuge der Reformen des sog. »New Public Management«, steht die Wiederbelebung ihrer Grundwerte gegenüber.
Unter rechtsvergleichender Einbeziehung des Civil Service in Großbritannien arbeitet Martin Weibezahn traditionelle Strukturprinzipien der öffentlichen Ämterverfassung der Bundesrepublik heraus und entwickelt Grundlagen für ein rechtssystemübergreifendes Amtsverständnis. Kernelemente sind dabei ein Handeln nach Recht und Gesetz sowie Integrität (integrity), Rechtschaffenheit (honesty), Sachbezogenheit (objectivity) und Unparteilichkeit (impartiality) des öffentlichen Handelns. Die Erkenntnisse der Arbeit bieten die Chance, den Diskurs des »Right to Good Administration« anhand gemeinsamer Maßstäbe ethischer Verwaltungsstandards auch auf europäischer Ebene neu zu beleben.