Europäische Menschenrechtskonvention und Sozialrecht
Die Bedeutung der Straßburger Rechtsprechung für das europäische und deutsche Sozialrecht
Angelika Schmidt
Die Dissertation befasst sich mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an das Recht der sozialen Sicherheit.
Obwohl die EMRK keine diesbezüglichen Garantien enthält, haben Kommission und Gerichtshof einige Aspekte der sozialen Sicherheit aufgegriffen. Die Dissertation gibt erstmals einen Gesamtüberblick über die relevante Rechtsprechung und die von ihr entwickelten Anforderungen, u.a. im Bereich der Verfahrensrechte, des Eigentumsschutzes und des Diskriminierungsverbotes. Sie analysiert und bewertet die Rechtsprechung und stellt sie in den Zusammenhang des menschenrechtlichen Schutzes der sozialen Sicherheit.
Auf Basis dessen werden mögliche Auswirkungen auf das europäische und deutsche Sozialrecht aufgezeigt. Während im Gemeinschaftsrecht allein die sozialrechtliche Stellung Drittstaatsangehöriger genauerer Betrachtung bedarf, bestehen im deutschen Sozialrecht viele nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit (mittelbar) differenzierende Regelungen. Die Dissertation untersucht exemplarisch einige fragliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK und liefert – auch für den Praktiker – Argumente, wie man gegen diese in Straßburg vorgehen könnte.