Europäischer Grundrechteschutz
Enzyklopädie Europarecht, Band 2
Christoph Grabenswarter
Die Grundrechte des Unionsrechts sind zum zentralen Bestandteil des Unionsrechts geworden. Entwickelt aus jahrzehntelanger Rechtsprechung, den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten wie der EMRK sind sie nunmehr in der Grundrechte-Charta zusammengefasst. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Charta verbindlich. Seither beherrscht sie die Rechtsprechung der Gerichte, die Unionsrecht anwenden, allen voran des Gerichtshofes der Europäischen Union. Die wissenschaftliche Diskussion europäischer Grundrechte hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Der gegenwärtig in Vorbereitung befindliche Beitritt der EU zur EMRK verleiht der Diskussion zusätzliche Dynamik.