Europol im Verbund der Europäischen Sicherheitsagenturen.
Katrin Schoppa
In den letzten Jahren hat sich eine neue Form der polizeilichen und sicherheitsrechtlichen Kooperation entwickelt: die Kooperation der europäischen Sicherheitsagenturen – u.a. Europol, Frontex, Eurojust und CEPOL. Die Arbeit nimmt eine rechtliche Verortung des europäischen Polizei- und Sicherheitskooperationsrechts sowie der inner-unionalen Kooperation der Sicherheitsagenturen im Europäischen Verwaltungsverbund vor. Eine eingehende Untersuchung der Kooperationsnormen, -abkommen und des tatsächlichen Beziehungsspektrums sowie eine sozialwissenschaftliche Netzwerkanalyse dieser Akteure zeigt, dass Europol hierbei eine zentrale Rolle spielt. Die Untersuchung der kooperationsbezogenen Regelungen in den Rechtsgrundlagen und den Kooperationsabkommen zwischen einzelnen Agenturen anhand von allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen ergibt, dass diese in der Regel geachtet werden. Der weitere Ausbau der Kooperation der Sicherheitsagenturen untereinander sollte mit einer weiteren Verrechtlichung Hand in Hand gehen, auch um ein Bewusstsein für Datenschutzbelange und andere Betroffenenrechte zu schaffen.