Exekutive Normsetzung in der Russischen Föderation
Christian Schaich
Thema der Arbeit sind die Normen der russischen Verwaltung. Einerseits stellen diese eine Verletzung des rechtsstaatlichen Gewaltenteilungsgrundsatzes dar, andererseits sind sie als rasch zu erlassende Rechtssätze in einem modernen Staat schlechthin unentbehrlich. Die Arbeit untersucht für die Russische Föderation, ob deren Rechtspraxis einen Ausgleich zwischen rechtsdogmatischen Grundsätzen und praktischen Notwendigkeiten schafft oder ob sie in sowjetischen Traditionen verhaftet ist und die neuen Grundprinzipien der postsowjetischen Verfassung damit in der Praxis nie Geltung erlangt haben. Den Ausgangspunkt bilden die normsetzenden Institutionen: Unterteilt nach Präsident, der hier wegen der starken Exekutivlastigkeit des Amtes ebenfalls zur Verwaltung gezählt wird, sowie Regierung, Ministerien und sonstigen Behörden werden die einzelnen Normsetzungsrechte und ihre Begrenzungen untersucht. Ferner wird die Delegation von Normsetzungskompetenzen und das Verfahren exekutiver Normsetzung untersucht. Schließlich folgt eine Analyse der (Verfassungs-)Rechtsprechung zur exekutiven Normsetzung.