Faktische Einwirkungen auf vormerkungsbetroffene Grundstücke.
Gleichzeitig ein Beitrag zum Unwirksamkeitsbegriff der §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB.
Claus Mollenkopf
Der Autor befaßt sich in der vorliegenden Untersuchung mit der Frage, wie sich der Schutz des Vormerkungsberechtigten darstellt, wenn das vormerkungsbetroffene Grundstück im Zeitraum vor Verwirklichung des vormerkungsgesicherten Anspruchs durch einen Dritterwerber oder durch einen sonstigen Dritten eine Substanzveränderung erfahren hat.
An den Beispielen des auflassungsvormerkungswidrigen Grundstückseigentums- sowie Grundschulderwerbs wird insbesondere aufgezeigt, wie bei zwischenzeitlich erfolgtem vormerkungswidrigem Rechtserwerb gerade das Zusammenwirken der dinglichen Sicherungswirkung des § 883 Abs. 2 BGB mit dem schuldrechtlichen Instrument des § 281 Abs. 1 BGB den eigentlichen »Eingriffsschutz« des Vormerkungsberechtigten ausmacht, kraft dessen er Zugriff auf Surrogationsansprüche des Vormerkungsverpflichteten aus dessen Kausalverhältnis mit dem vormerkungswidrigen Erwerber erlangen kann.
Zu diesem Ergebnis gelangt der Verfasser auf der Grundlage einer neuen Konzeption von der »relativen Unwirksamkeit«: Sie begreift die »relative Unwirksamkeit« wegen der Anspruchsakzessorietät der Vormerkung als eine zunächst nur »hypothetische«, welche erst im Zeitpunkt der Anspruchsverwirklichung zu einer »effektiven« – dann allerdings rückwirkenden – Unwirksamkeit wird.