FHG Kurzkommentar Fachhochschulgesetz
Werner Hauser
Das neue Fachhochschulgesetz: Das sind die zentralen Inhalte
Mit der Novelle zum Hochschulgesetz 2020 ist das sogenannte „Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)“ in „Fachhochschulgesetz (FHG)“ umbenannt worden. Wie kaum ein anderes Gesetz im Hochschulbereich hat es für eine umfassende neue Dynamik in der Hochschullandschaft gesorgt. Auch das adaptierte FHG kann nach wie vor als „Rahmengesetz“ angesehen werden, das in der Hauptsache von maßgeblichen Zielen und Grundsätzen getragen ist, die der Konkretisierung durch die Akteure des Fachhochschul-Bereiches (Fachhochschul-Erhalter, Fachhochschul-Kollegium, Studiengangsleitung, Lehr- und Forschungspersonal, Studierende, Aufsichts- und Akkreditierungsbehörden) bedürfen.
Zu den zahlreichen bestehenden (Auslegungs-)Fragen im Fachhochschulrecht bietet der bewährte Kommentar rasche und pointierte Hinweise. Die literarischen Darstellungen und die einschlägige Judikatur sind umfassend ausgewertet und eingearbeitet. Zur Erleichterung der Benützung des Kommentars finden sich im Anhang die zentralen, in einem engen thematischen Zusammenhang mit dem Fachhochschulgesetz stehenden Normen.
Weitere im Zusammenhang mit dem Fachhochschulwesen stehende Gesetze können elektronisch in der Verlag Österreich eLibrary unter „Bonusmaterial“ abgerufen werden. Gehen Sie dafür auf elibrary.verlagoesterreich.at und rufen Sie „FHG“ von Hauser auf.
– Topaktueller Gesetzestext (Stand: Novelle BGBl I 2020/77)
– Klare und pointierte Kommentierung
– Umfassende Berücksichtigung der facheinschlägigen Literatur und Judikatur
– Einarbeitung der wichtigsten einschlägigen Verordnungen und Richtlinien
– Erfassung der wichtigsten aufsichtsbehördlichen Stellungnahmen
– Reichhaltiger Anhang
– Umfassendes Literatur- und Stichwortverzeichnis
„Es steht außer Zweifel, dass der von Werner Hauser vorgelegte Kommentar einen wichtigen Faktor für die Entwicklung des gesamten
Fachhochschul-Wesens in Österreich darstellt“ (Christian Brünner, zfhr 2015, 33).
„Der vorliegende Kommentar eröffnet nicht nur einen ersten Einstieg, sondern einen fundierten Zugang zur Rechtsmaterie des Fachhochschul-Rechts“ (Manfred Novak, zfhr 2019, 92).
„Hauser setzt sich mit strittigen Fragen knapp und angemessen auseinander und scheut selbst heikle Themen nicht; wer sich mit dem österreichischen Fachhochschulrecht beschäftigt, kommt an dem Werk nicht vorbei“ (Christian Schweighofer, N@HZ 2019, 98).