Filmrecht für Dokumentarfilm, Doku-Drama, Reportage und andere Non-Fiction-Formate
Heidrun Huber
Film- und Fernsehproduktionen wie »Der Baader Meinhof Komplex«, »Contergan« oder auch Stefan Raab’s »TV total« rückten in den letzten Jahren nicht nur aufgrund ihrer filmischen Inhalte in den Fokus der öffentlichen Diskussion, sondern auch anlässlich rechtlicher AuseinanderSetzungen: Immer häufiger fühlen sich Personen von dokumentarischen oder halbdokumentarischen Produktionen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und ziehen vor Gericht. Dokumentarfilmer oder Schöpfer anderer nicht-fiktionaler Formate werden aber auch mit anderen Rechtsfragen konfrontiert: Ist das Konzept geschützt? Bestehen Rechte an tatsächlichen Ereignissen oder historischen Geschehnissen? Darf ich Inhalte aus Biografien übernehmen? Haben auch Unternehmen Persönlichkeitsrechte? An wen muss ich mich wenden, wenn ich Musikrechte erwerben möchte? Welche Förderungen kann ich beantragen? Welche Fallstricke lauern bei den Verhandlungen der Verträge mit den Sendern oder anderen Partnern? Knapp und verständlich beantwortet Heidrun Huber die wichtigsten Fragen, die sich bei einer non-fiktionalen Film- oder Fernsehproduktion stellen, und veranschaulicht diese durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Schritt für Schritt erläutert sie die Rechte am Thema, führt über die Persönlichkeitsrechte und die Einblendung von Werken Dritter hin zu Rechtsfragen bezüglich Finanzierung und Produktion bis zur Auswertung. Dabei werden neben dem Dokumentarfilm als Einzelstück auch jegliche Formen von dokumentarischen und halbdokumentarischen Film- und Fernsehformaten wie Magazinsendungen, Reportagen oder auch Shows berücksichtigt.