Föderative Ordnung und nationale Integration im Deutschen Bund 1816–1848
Die Ausschüsse und Kommissionen der Deutschen Bundesversammlung als politische Gremien
Marko Kreutzmann
Der 1815 gegründete Deutsche Bund gilt noch immer weithin bloß als Instrument der Restauration überholter politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zustände und der Unterdrückung der politischen Opposition. Die Studie analysiert erstmals systematisch die Tätigkeit der Deutschen Bundesversammlung als dem zentralen politischen Organ des Deutschen Bundes und der durch sie eingesetzten Ausschüsse und Kommissionen in der Zeit vom Zusammentritt der Bundesversammlung 1816 bis zum Ausbruch der Revolution von 1848/49. Dabei zeigt sich, dass der Deutsche Bund keineswegs nur ein Werkzeug der Bundesstaaten zur politischen Repression und zur militärischen Verteidigung war. Vielmehr entwickelte er sich zu einer eigenen politischen Handlungsebene, die auf vielen Feldern der zivilen Rechtsvereinheitlichung, der ökonomischen Modernisierung, der kulturellen Entwicklung und der nationalen Integration und politischen Partizipation eigene Initiativen entfaltete. Obwohl der Deutsche Bund den in ihn gesetzten hohen gesellschaftlichen Erwartungen letztlich nicht gerecht werden konnte, blieben seine Aktivitäten auf vielen Feldern langfristig nicht wirkungs- und folgenlos.