Forschung, Lehre, Menschenformung
Studien zur „Pädagogisierung“ der Universität Rostock in der Ulbricht-Ära
Henning Rohrmann
In seiner Examensarbeit beschäftigte sich Henning Rohrmann vornehmlich unter strukturellen und organisationstheoretischen Gesichtspunkten mit der Umwandlung der DDR-Universitäten zu „Erziehungsorganisationen“. Dafür zeichnete er den Diskurs über Hochschulbildung in der frühen DDR-Zeit nach und beschrieb dessen Transformation durch die Institutionalisierung einer sogenannten „Hochschulpädagogik“ als wissenschaftliche Disziplin. Als Fallbeispiel diente ihm das Historische Institut und die Philosophische Fakultät der Universität Rostock. Erwartungsgemäß zeigte die Untersuchung, dass sich die Ausweitung politisch-ideologischer Erziehung vor allem in Phasen starken (hochschul-)politischen Drucks zustande kam. Allerdings blieb es den Fakultäten und Instituten vom Ende der Fünfziger bis zur 3. Hochschulreform dabei selbst überlassen, organisatorische Formen für die geforderte Erziehung zu finden. Die Umwandlung der Universitäten zu Stätten der Indoktrination war letztlich von „pressure groups“ in den Fakultäten und Instituten abhängig. An der Universität Rostock waren das die Hochschulpädagogen um Gerhard Roger (1929–2010) am 1961 gegründeten und DDR-weit einzigen „Institut für Hochschulpädagogik“. Das „Insti-tut für Hochschulpädagogik“ ist das Thema der zweiten im Band enthaltenen Arbeit. Die Etablierung einer Hochschulpädagogik wird darin als Ausdruck eines hochschulpolitischen Strategiewechsels am Ende der fünfziger Jahre begriffen. Die Umwandlung der Universitäten sollte fortan weniger per Dekret als durch Organisationsentwicklung innerhalb der Fakultäten und Institute geschehen. Die mit wechselhaftem Erfolg gekrönten Bemühungen um die Etablierung einer hochschulpädagogischen Ausbildung für Nachwuchswissenschaftler zeigen dabei einen institutionellen „Eigen-Sinn“ als Grenze der Umgestaltung, die auch unter den Bedingungen der weitgehend „durchherrschten“ Universitäten der sechziger Jahre weiterbestand. Nach einem neuerlichen Strategiewechsel wurde die hochschulpädagogische Eignung Ende der sechziger Jahre durch eine staatliche Verordnung zur Berufsvoraussetzung der Hochschullehrer.