Freiheit und Fürsorge: Der Mensch als Rechtsperson
Zu Funktion und Stellung der rechtlichen Betreuung im Privatrecht
Volker Lipp
Das Betreuungsrecht, das zum 1.1.1992 in Kraft getreten ist, soll die Selbstbestimmung alter, kranker und gebrechlicher Menschen stärken. Zahlreiche Strukturfragen der Betreuung sind jedoch ungelöst. Daran leidet insbesondere die Rechtspraxis. Voraussetzungen und Wirkungen der Betreuung, das Verhältnis der gesetzlichen Betreuung zur privaten Vorsorge oder zur ’natürlichen‘ Geschäftsunfähigkeit sind theoretisch wie praktisch unsicher. Volker Lipp weist nach, daß sich dahinter die ungelöste Frage verbirgt, wie die verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung des Menschen im Recht verwirklicht werden kann, wenn dieser tatsächlich gehindert ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Er entwickelt erstmals ein rechtsvergleichend abgestütztes Gesamtkonzept für die zahlreichen materiellrechtlichen und prozessualen Institute des Privatrechts, die diese Aufgabe auf je unterschiedliche Weise erfüllen. Er klärt nicht nur die Voraussetzungen der Anerkennung des Menschen als Rechtsperson für das deutsche Recht, sondern bereitet auch den Boden für eine europäische Diskussion. In diesem Rahmen kommt der Betreuung die zentrale Aufgabe zu, die Autonomie des Erwachsenen herzustellen, wo dieser selbst nicht entscheiden kann und keine private Vorsorge getroffen hat. Daraus wird des weiteren die vielfach vermißte Grundlage für eine selbstbestimmte private Vorsorge entwickelt. Diese Konzeption führt zu klaren und praktikablen Lösungen für die praktisch bedeutsamen Streitfragen der Betreuung und der privaten Vorsorge, z.B. bei der Zwangsbetreuung, bei den Zwangsbefugnissen des Betreuers und seiner Bindung an den Wunsch des Betreuten, bei ärztlichen Maßnahmen, sowie bei Zulässigkeit und Wirkung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.