Freiheit und Rechtsgeschäft
- entwickelt am Beispiel des Eigenschaftsirrtums beim Spezieskauf.
Armin Huda
Die dogmatische Begründung der §§ 459 ff. BGB ist schwierig, da Vorstellungen von den Eigenschaften der Kaufsache weder Motive noch Inhalt des Verpflichtungswillens sind. Das Vertragsmodell, das die Problemlösung ermöglicht, beruht auf der Unterscheidung von natürlicher undmoralischer Freiheit und ihrer Synthese zur bürgerlichen Freiheit durch Jan Schapp. Es zeigt den Austauschvertrag im Dienst der natürlichen Freiheit beider Parteien, die der Grundsatz »pacta sunt servanda« aber moralisch läutert. Aus ihm entwickeln sich die Trennung von Motiv und Vertragswille und das Äquivalenzprinzip als konkretere moralische Prinzipien, die im Aushandeln des Vertragsinhalts weiter präzisiert werden. Der Konsens verwirklicht dann die bürgerliche Freiheit beider Partner. Er wird vom Recht als Vereinbarung von Rechtsfolgen gedeutet. Das entwickelte Vertragsmodell zeigt die §§ 459 ff. BGB als Synthese privatautonomer und rechtlicher Konfliktsentscheidung.