Freimaurer und Justiz in Norddeutschland unter dem Nationalsozialismus
Die beruflichen Folgen der Mitgliedschaft in Logen für Richter und Staatsanwälte
Jochen Schuster
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei dem Judentum gleich als weltanschaulicher Gegner betrachtet. Die hier näher untersuchten Personen waren Freimaurer und zugleich Richter oder Staatsanwälte. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die Zugehörigkeit zu Logen auf den beruflichen Weg dieser Beamten ausgewirkt hat. Nach einer allgemeinen Darstellung der Veränderungen in der Justiz nach 1933 und einer Vermittlung von Kenntnissen über die Freimaurerei als solche, wird das Spannungsverhältnis zwischen weltanschaulicher Gegnerschaft und den hoheitlichen Aufgaben in der staatlichen Rechtspflege bearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die gegen die Logen ergangenen Maßnahmen und die erhobenen Vorwürfe gelegt wird. Nach den innerhalb der Freimaurerei erreichten Graden und Funktionen werden zwei Gruppen gebildet: Freimaurer, die bis einschließlich zum Dritten Grad gelangt waren, und solche, die so genannte Hochgrade bearbeitet haben. Die beruflichen Konsequenzen der Mitgliedschaft unterschieden sich nach der Frage, ob der Beamte Hochgradmaurer war oder nicht, da beispielsweise nur Hochgradmaurer mit einem offiziellen Beförderungsverbot belegt wurden.