Gelnhäuser Regesten – zur Geschichte der Reichsstadt in den Jahren 1170 bis 1400
Geschichtsverein Gelnhausen e.V, Michael Zieg
Die ehemalige Reichstadt Gelnhausen, im Jahr 1170 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa gegründet, bildete eine der wichtigsten Stützen des Stauferhauses in dessen „terra imperii“, der historischen Wetterau. Im Jahr 1241 stand die Stadt im Zenit ihres Einflusses und rangierte im Reichssteuerverzeichnis dieses Jahres direkt hinter Frankfurt am Main. Im Gegensatz zu Frankfurt gelang es ihr aber nicht, ihre bedeutende Stellung über den Untergang der Stauferherrschaft hinaus zu bewahren. Einen ersten Tiefpunkt ihrer Geschichte bildete die Verpfändung von Pfalz und Burg Gelnhausen an Günther von Schwarzburg durch König Karl IV. im Jahre 1349. Die Quellenarbeit ermöglicht es dem Wissenschaftler wie dem interessierten Laien, sich einen umfassenden Überblick über die noch erhaltenen Quellen zur Geschichte der Stadt im hohen und späten Mittelalter zu verschaffen. Der Bearbeiter hat zu diesem Zweck nicht nur die in älteren Editionen und Regestenwerken erfassten Archivalien zusammengefasst. Vielmehr wurde auch geprüft, wo sich diese Stücke heute befinden und unter welchen Signaturen in den jeweiligen Archiven sie heute verwahrt werden. Dies war nötig geworden, da in den vergangenen 100 Jahren zahlreiche Archivalien zwischen Archiven getauscht wurden. Andere Stücke sind durch den 2. Weltkrieg unwiederbringlich verloren gegangen. Erschwert wurde die Arbeit durch die Tatsache, daß das Archiv der Stadt Gelnhausen bereits im 30jährigen Krieg weitgehend zerstört wurde. Das Archiv der Burg Gelnhausen konnte der totalen Vernichtung durch eben diesen Krieg zwar entgehen, nahm durch unzulängliche Aufbewahrung und Vernachlässigung in den Folgejahren aber ein ähnliches Schicksal. Noch erhaltene Archivalien zur Geschichte Gelnhausens sind heute über zahlreiche staatliche, kommunale und private Archive zerstreut. Trotz dieser widrigen Umstände gelang es, 1147 Urkunden und Briefe aus den Jahren 1170- 1400 zusammenzutragen. Der Inhalt der Archivalien wurde in Regestenform erfasst. Die Zeugen und Besiegler der Urkunden werden, soweit bekannt, aufgeführt. Es folgt eine Formalbeschreibung des jeweiligen Dokuments mit dem Nachweis der derzeitigen Aufbewahrung, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausfertigungen und deren Verbleib. Anschließend daran werden die wichtigsten Editionen und gedruckten Regestenwerke aufgeführt, in denen die Archivalie abgedruckt wurde.