Geltung der Grundrechte für öffentliche Unternehmen
Philipp Häsler
Vergangene Privatisierungen und neue Regulierungen haben das Betätigungsfeld der öffentlichen Unternehmen neu gestaltet. Ein Grundproblem ist jedoch geblieben, und es spitzt sich an den Grundrechten zu: Wieweit sind die öffentlichen Unternehmen ein Teil des Staates und damit an die Grundrechte gebunden, wieweit handeln sie wie Private und können sich demzufolge auf die Grundrechte berufen? Unter diesem Blickwinkel untersucht die Arbeit einerseits die Grundrechtsbindung öffentlicher Unternehmen. Dabei orientiert sie sich an der Grundnorm von Art. 35 Abs. 2 BV: ‚Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.‘ Die Arbeit widmet sich andererseits der Grundrechtsberechtigung öffentlicher Unternehmen. Den Befund überträgt sie auf konkrete Grundrechte, insbesondere die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Insgesamt versucht die Arbeit, eine einheitliche Betrachtungsweise zu finden, ein einheitliches System von Grundrechtsbindung und Grundrechtsberechtigung öffentlicher Unternehmen. Gleichzeitig geht es darum, Konsequenzen von Privatisierungen und Verstaatlichungen auf die Geltung der Grundrechte aufzuzeigen.