Gemeinschaftsrechtliche und nationale Staatshaftung in Deutschland, Italien und Frankreich
Patricia Nacimiento
In der Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung spiegelt sich das Problem der Zuordnung und Verbindung zwischen Europarecht und nationalem Recht wider. Der jeweilige Stand der Integration kann nicht festgehalten werden, es sind jeweils nur Momentaufnahmen möglich. In keinem anderen Bereich wird die Dynamik des Rechts – law in action – so deutlich wie hier. Als Ausdruck der allgemeinen Verhältnisfrage ist die Aufnahme der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in einen größeren Zusammenhang einzuordnen, so dass die Entwicklung der Verhältnisfrage in Deutschland, Italien und Frankreich allgemein zu untersuchen ist. Nicht zuletzt bedient sich der EuGH bei seiner Rechtsentwicklung auch der rechtsvergleichenden Methode, so dass es umso bemerkenswerter ist, dass generell die Kommentatoren nur die nationale Brille aufsetzen. Die qualitativ neue Phase der Integration zeigt sich darin, dass eine weitere Entwicklung nur durch eine rechtsvergleichende Entwicklung des Rechts – und zwar sowohl des nationalen Rechts wie des Gemeinschaftsrechts – durch die Rezeption anderer nationaler Normierungen und im Dialog mit dem EuGH erfolgen kann. Es ist zu erwarten, dass die künftigen Rechtsentwicklungen von Interdependenz zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht geprägt sein werden, was zu einer allmählichen Angleichung der Rechte in Europa führen wird.